Energieausweise
für Wohngebäude
sind Pflicht



EnEV 2009
 Energieeinsparverordnung für Gebäude

Wir stellen die amtlichen Energieausweise aus.

                                                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                           

Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht".

Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen.

Wir erstellen bedarfsorientierte Energieausweise. Mit diesen amtlichen Energieausweisen sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere hochwertigen Ausweise sind amtlich zugelassen und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.




Preisbeispiel:

bedarfsorientierter Energieausweis

        
ab € 275,-
(in Verbindung einer Wertermittlung)





Wir beraten Sie gerne, rufen Sie einfach an:


 Büro: Bielefeld



 
Büro: Gütersloh

 (0521) 270 50 47



 
(05241) 998 77 99



    In diesem Bereichen sind wir für Sie tätig:
  • Großraum Bielefeld
  • Kreis Paderborn
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