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Energieausweise für Wohngebäude sind Pflicht
EnEV
2009 Energieeinsparverordnung
für Gebäude
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Wir stellen die amtlichen Energieausweise aus.
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Energieausweis
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht". Eigentümer benötigen einen
Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten,
verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten
Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen.
Wir erstellen bedarfsorientierte Energieausweise. Mit diesen amtlichen Energieausweisen sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere hochwertigen Ausweise sind amtlich zugelassen und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Preisbeispiel:
bedarfsorientierter Energieausweis
ab € 275,- (in Verbindung einer Wertermittlung)
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie einfach an:
Büro: Bielefeld
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Büro: Gütersloh
| (0521) 270 50 47 |
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(05241) 998 77 99 |
In diesem Bereichen sind wir für Sie tätig:
- Großraum Bielefeld
- Kreis Paderborn
- Kreis Gütersloh
- Kreis Minden Lübbecke
- Kreis Herford
- Kreis Lippe
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